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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Mit Verwendung unserer Angebote, insbesondere diesbezüglicher Kontaktaufnahme, kommt zwischen der Immobilien Renata Brauer

(im Folgenden: Makler genannt) und dem Interessenten (im Folgenden: Kunde genannt) ein Maklervertrag zustande, für den

folgende Allgemeine Geschäftsbedienungen gelten:

§ 1 Maklerprovision

Bis zu Erwerb einer Immobilie arbeitet der Makler für den Kunden kostenfrei. Erst mit notariellen Kaufvertragsabschluss schuldet

der Kunde dem Makler für den Nachweis bzw. die Vermittlung eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 % inkl. 19 % MwSt. aus dem

wirtschaftlichen Gesamtkaufpreis es sei denn, dass im jeweiligen Angebot ein anderer Provisionssatz genannt ist. Bei Vermietung

und Verpachtung beträgt die Provision 2,38 Monatsmieten/-pachten inkl. 19 % MwSt. es sei denn, dass im jeweiligen Angebot ein

anderer Provisionssatz genannt ist.

§ 2 Vorkenntnis

Weist der Makler ein Objekt nach, das dem Kunden bereits bekannt ist, ist dieser verpflichtet den Makler unverzüglich schriftlich

darauf hinzuweisen und die Vorkenntnis auf Verlangen des Maklers anhand von Dokumenten zu belegen.

§ 3 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer bzw. Vermieter und den Mieter provisionspflichtig tätig werden.

§ 4 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen des Maklers über das Objekt,die im Rahmen seiner Tätigkeit erbringt, sind ausschließlich für den Kunden

bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte

oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde

verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ 5 Informationspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene

Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.

Der Auftraggeber (Eigentümer) ist verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens des

vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob der vorgesehener Vertragspartner durch dessen Tätigkeit veranlasst

wurde.

§ 6 Haftung des Maklers und Verjährung

Die beilegende Objektbeschreibung wurde aufgrund von Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat die Informationen soweit

möglich überprüft, übernimmt aber für deren Richtigkeit keine Haftung.

Der Makler haftet ausschließlich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Leib oder

Gesundheit.

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 7 Sonstiges

Alle auf unserer Internetseite befindlichen Fotos und Texte dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung verwendet , kopiert oder

vervielfältigt werden.

§ 8 Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon

nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die

jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der

Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

§ 9 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei den Verträgen mit den Kaufleuten der Firmensitz des Makler