ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Mit Verwendung unserer Angebote, insbesondere diesbezüglicher Kontaktaufnahme, kommt zwischen der Immobilien Renata Brauer
(im Folgenden: Makler genannt) und dem Interessenten (im Folgenden: Kunde genannt) ein Maklervertrag zustande, für den
folgende Allgemeine Geschäftsbedienungen gelten:
§ 1 Maklerprovision
Bis zu Erwerb einer Immobilie arbeitet der Makler für den Kunden kostenfrei. Erst mit notariellen Kaufvertragsabschluss schuldet
der Kunde dem Makler für den Nachweis bzw. die Vermittlung eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 % inkl. 19 % MwSt. aus dem
wirtschaftlichen Gesamtkaufpreis es sei denn, dass im jeweiligen Angebot ein anderer Provisionssatz genannt ist. Bei Vermietung
und Verpachtung beträgt die Provision 2,38 Monatsmieten/-pachten inkl. 19 % MwSt. es sei denn, dass im jeweiligen Angebot ein
anderer Provisionssatz genannt ist.
§ 2 Vorkenntnis
Weist der Makler ein Objekt nach, das dem Kunden bereits bekannt ist, ist dieser verpflichtet den Makler unverzüglich schriftlich
darauf hinzuweisen und die Vorkenntnis auf Verlangen des Maklers anhand von Dokumenten zu belegen.
§ 3 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer bzw. Vermieter und den Mieter provisionspflichtig tätig werden.
§ 4 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen des Maklers über das Objekt,die im Rahmen seiner Tätigkeit erbringt, sind ausschließlich für den Kunden
bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte
oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde
verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 5 Informationspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene
Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.
Der Auftraggeber (Eigentümer) ist verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens des
vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob der vorgesehener Vertragspartner durch dessen Tätigkeit veranlasst
wurde.
§ 6 Haftung des Maklers und Verjährung
Die beilegende Objektbeschreibung wurde aufgrund von Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat die Informationen soweit
möglich überprüft, übernimmt aber für deren Richtigkeit keine Haftung.
Der Makler haftet ausschließlich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Leib oder
Gesundheit.
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 7 Sonstiges
Alle auf unserer Internetseite befindlichen Fotos und Texte dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung verwendet , kopiert oder
vervielfältigt werden.
§ 8 Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die
jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der
Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
§ 9 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei den Verträgen mit den Kaufleuten der Firmensitz des Makler