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DFI-zertifizierte Immobilienmaklerin
Immobilien Renata Brauer IMMOBILIEN RENATA BRAUER

recht · 2. Juni 2026 · Aktualisiert 2. Juni 2026

Scheidung und Immobilie - die Optionen für das gemeinsame Haus

Trennt sich ein Paar, ist die gemeinsame Immobilie oft der größte Streitpunkt. Verkaufen und teilen, Auszahlung oder vermieten - die Wege im Überblick, mit den steuerlichen Fallstricken und der Rolle einer neutralen Maklerin.

Blick auf Meersburg am Bodensee

Wenn sich ein Paar trennt, ist die gemeinsame Immobilie häufig der emotional und finanziell schwierigste Punkt. Es geht um Geld, um Erinnerungen und oft um die Frage, wer wo künftig wohnt. Gerade deshalb hilft es, die nüchternen Optionen zu kennen, bevor man entscheidet.

Die drei wirtschaftlichen Wege

Verkaufen und den Erlös teilen

Der klarste Schnitt. Die Immobilie wird verkauft, die Finanzierung abgelöst, der verbleibende Erlös nach Eigentumsanteil geteilt. Vorteil: beide Seiten sind finanziell entflochten und können neu planen. Voraussetzung ist, dass beide dem Verkauf zustimmen und sich auf eine Preisstrategie einigen.

Ein Partner zahlt den anderen aus

Möchte eine Seite die Immobilie behalten, etwa weil Kinder im Haus bleiben sollen, kann sie den anderen auszahlen. Dazu muss der übernehmende Partner den Anteil finanzieren können und die laufende Finanzierung allein tragen. Grundlage der Auszahlung ist eine belastbare, neutrale Bewertung - nicht das Bauchgefühl einer Seite.

Vermieten und vorerst gemeinsam halten

In manchen Fällen ist ein sofortiger Verkauf ungünstig, etwa bei laufender Zinsbindung mit hoher Vorfälligkeitsentschädigung. Dann kann es sinnvoll sein, die Immobilie zu vermieten und später zu verkaufen. Das erfordert allerdings, dass beide Seiten trotz Trennung sachlich zusammenarbeiten können.

Eigentum und Zugewinn - die rechtliche Ausgangslage

Entscheidend ist, wer im Grundbuch steht. Bei der üblichen Zugewinngemeinschaft bleibt das Eigentum getrennt: Wem die Immobilie gehört, richtet sich nach dem Grundbuch, nicht nach der Ehe. Häufig sind beide je zur Hälfte eingetragen.

  • Beide im Grundbuch: Ein Verkauf braucht die Zustimmung beider. Keiner kann allein verkaufen.
  • Nur eine Person im Grundbuch: Diese kann grundsätzlich verkaufen, der Wert fließt aber in den Zugewinnausgleich ein.
  • Zugewinnausgleich: Der während der Ehe erzielte Wertzuwachs wird zwischen den Partnern ausgeglichen. Die Immobilie ist dabei oft der größte Posten.

Die Teilungsversteigerung ist auch hier das letzte Mittel: Sie endet typischerweise deutlich unter Marktwert und sollte vermieden werden, wo immer eine Einigung möglich ist.

Die steuerlichen Fallstricke

Eine Trennung verändert die steuerliche Lage. Zwei Punkte werden oft übersehen:

  • Spekulationsfrist: Wird die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft und nicht durchgängig selbst genutzt, kann der Gewinn steuerpflichtig sein. Die Selbstnutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren kann die Steuer entfallen lassen.
  • Anteilsverkauf an den Ex-Partner: Verkauft eine Seite ihren Miteigentumsanteil an die andere, kann das ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft sein, besonders wenn die verkaufende Person bereits ausgezogen ist.

Diese Fragen sind individuell und können schnell um relevante Beträge gehen. Klären Sie sie vor dem Verkauf mit einem Steuerberater.

Warum Neutralität und Diskretion zählen

In einer Trennung ist Vertrauen knapp. Wenn eine Seite eine eigene Maklerin beauftragt, wittert die andere schnell Parteilichkeit. Eine neutrale Maklerin, die für beide Seiten dieselbe sachliche Marktwertanalyse erstellt und ausgewogen kommuniziert, nimmt diesen Verdacht aus dem Prozess.

Dazu kommt Diskretion. Eine Trennung geht weder Nachbarn noch das halbe Portal etwas an. Gerade bei hochwertigen Objekten am Bodensee ist eine ruhige, teils off-market geführte Vermarktung in solchen Situationen oft der richtige Weg.

Wie ich in Trennungssituationen arbeite

Ich begleite Trennungsverkäufe am westlichen Bodensee mit dem nötigen Fingerspitzengefühl: eine belastbare, neutrale Bewertung als gemeinsame Grundlage, ausgewogene Kommunikation mit beiden Seiten, Diskretion in der Vermarktung und bei Bedarf die Empfehlung von Fachanwälten oder Steuerberatern aus meinem Netzwerk.

Wenn Sie vor dieser Situation stehen, ist ein ruhiges Erstgespräch oft der beste erste Schritt. Es ist ebenso wie die Wertermittlung grundsätzlich kostenfrei und unverbindlich - Sie verpflichten sich zu nichts.

Häufige Fragen

Weitere Fragen

Muss bei einer Scheidung die Immobilie verkauft werden?

Nein. Der Verkauf ist nur eine von mehreren Optionen. Ein Partner kann den anderen auszahlen und die Immobilie übernehmen, das Paar kann sie vermieten und vorerst gemeinsam halten, oder beide verkaufen und den Erlös teilen. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von Finanzierung, Eigentumsverhältnis und der Lebensplanung beider Seiten ab.

Wer entscheidet über den Verkauf, wenn beide im Grundbuch stehen?

Stehen beide als Miteigentümer im Grundbuch, kann keiner allein verkaufen. Für einen freihändigen Verkauf müssen beide zustimmen. Einigt man sich nicht, bleibt nur die Teilungsversteigerung - die in der Regel deutlich unter Marktwert endet und für beide Seiten die teuerste Lösung ist.

Fällt beim Verkauf nach einer Trennung Spekulationssteuer an?

Das kann passieren. Wird die Immobilie innerhalb der zehnjährigen Frist verkauft und wurde sie nicht durchgängig selbst genutzt, kann ein Veräußerungsgewinn steuerpflichtig sein. Heikel ist besonders der Verkauf des eigenen Miteigentumsanteils an den Ex-Partner. Hier sollten Sie unbedingt vorab einen Steuerberater einbeziehen, den ich bei Bedarf empfehle.

Kann eine Maklerin für beide Seiten arbeiten?

Ja, und genau das ist in einer Trennungssituation oft der bessere Weg. Eine neutrale Maklerin liefert beiden Seiten dieselbe sachliche Marktwertanalyse, kommuniziert ausgewogen und nimmt damit emotionalen Druck aus dem Prozess. Diskretion ist fester Teil meiner Arbeitsweise.

Wertermittlung

Was ist Ihre Immobilie heute wert?

Kostenlose Ersteinschätzung in drei Schritten. Datenbasiert, regional, ohne Verpflichtung. Die vertiefte Marktwertanalyse folgt im persönlichen Gespräch.

  • Realistische Spanne auf Basis echter Verkäufe am Westbodensee
  • Persönliche Einschätzung durch eine DFI-zertifizierte Maklerin
  • Vertiefte Marktwertanalyse im Vor-Ort-Termin: ebenfalls kostenfrei und unverbindlich